Топик: Gesetzgebung in der Bundesrepublik
Топик: Gesetzgebung in der Bundesrepublik
In der Bundesrepublik ist die Staatsgewalt
zwischen Bund und Ländem aufgeteilt. Als oberste gesetzgebende Gewalt
berat und verabschiedet der Deutsche Bundestag Gesetze. Anregungen zu Gesetzen
können auch von Verbänden oder Interessengruppen kommen. Gesetze
einzubringen ist das Recht des Bundestages selbst sowie der Bundesregierung und
des Bundesrates. Ausschließliche Gesetzgebung liegt voll in der Kompetenz
des Bundes (z. B. auswärtige Angelegenheiten, Verteidigung, Währung).
Konkurrierende Gesetzgebung ist das Befugnis der Länder. Sie sind befugt,
Gesetze zu erlassen, soweit der Bund nicht im Interesse einer
bundeseinheitlichen Regelung tätig ist. Gleiche Wirkung wie das
förmliche Gesetz haben die Rechtsverordnungen. Bundesregierung, ein
Bundesminister oder eine Länderregierung können durch Gesetz zum
ErIaß von Rechtsverordnungen ermächtigt werden.
„Deutscher Bundestag. Wegder
Gesetzgebung", Bonn 1992
Weg der
Gesetzgebung
Eine Fraktion des Bundestages oder
mindestens 34 Abgeordnete können Initiativen unmittelbar beim
Präsidenten des Bundestages einbringen. Sie werden über den Altestenrat
direkt auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt. Initiativen der
Bundesregierung gehen zunachst an den Bundesrat. Dann leitet die Regierung die
Vorlage mit der Stellungnahme des Bundesrates und ihrer
Gegenäußerung dem Präsidenten des Bundestages zu. Initiativen
des Bundesrates werden der Regierung zugestellt, die sie mit einer
Stellungnahme innerhalb von drei Monaten an den Bundestag weiterleiten
muß. Die Gesetzentwurfe des Bundesrates gehen zumeist auf Initiativen
eines Bundeslandes zurück, die in Ausschüssen des Bundesrates
behandelt und dann vom Bundesrat besehlossen wurden.
Die Erste Beratong (Lesung) dient der
allgemeinen Aussprache über die politische Notwendigkeit und die
Zielsetzung einer Vorlage. Am Schluß wird die Vorlage einem
Ausschuß, in der Regel mehreren Ausschüssen unter Federführung
eines Ausschusses, zur Beratung überwiesen. Bei Anderungsgesetzen
(Novellen zu geltenden Gesetzen) erfolgt die Überweisung häufig ohne
Aussprache. Die vom Ausschuß erarbeiteten Änderungen werden in
einer Neufassung dem Plenum zur zweiten Beratung vorgelegt.
In der Zweiten Beratung (Lesung) wird
über jede Bestimmung des Entwurfs einzein abgestimmt. Jeder Abgeordnete
kann Änderungsäntrage stellen. Die Dritte Beratung (Lesung) findet
unmittelbar nach der Zweiten Beratung statt, wenn keine Änderungen
besehlossen wurden. Sonst, wenn den Abgeordneten der gedruckte Text der
Änderungen einen Tag vorgelegen hat. Änderungsanträge zur
Dritten Beratung bedürfen der Unterstützung von mindestens 34
Abgeordneten (5 Prozent Mitglieder des Bundestages-Mindeststärke einer
Fraktion). Am Ende steht der Gesetzbeschluß.
Nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch
Bundestag und Bundesrat wird es gedruckt und zunächst dem zuständigen
Minister, dann, mit dem großen Bundessiegel versehen, dem Bundeskanzler
zur Gegenzeichnung vorgelegt. Nun wird das Gesetz dem Bundespräsidenten
vorgelegt. Er hat das Recht zu prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform
ist, d. h. das es keine Bestimmung des Grundgesetzes verletzt. Wenn keine verfassungsrechtlichen
Bedenken bestehen, unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz. Damit ist
es ausgefertigt. Das ausgefertigte Gesetz wird im Bundesgesetzblatt
verkündet. Damit kann es an dem im Gesetz festgelegten Stichtag in Kraft
treten. Ist kein solches Datum genannt, wird es am 14. Tag nach der Ausgabe des
Bundesgesetzblattes rechtswirksam.
Österreich:
Gesetzgebung
Ein Gesetzentwurf, der dem Nationalrat zur
Beratung vorgelegt wird, heißt Gesetzvorschlag. Einen Gesetzvorschlag
kann entweder die Regierung einbringen oder eine der Parteien des Hauses. Die
Gesetzvorschläge werden gewöhnlich drei Beratungen (Lesungen)
unterzogen. Nach der ersten Lesung, in der die Einbringung begründet wird,
weist der Nationalrat das Gesetz einem der Ausschüsse zu.
Der Ausschuß unterzieht den Entwurf
einer gründlichen Beratung, nimmt Verbesserungen und Anderungen vor und
bestimmt einen Berichterstatter für das Haus. Der Berichterstatter
ergreift in der zweiten Lesung als erster das Wort und gibt den wesentlichen
Inhalt des Entwurfs bekannt. An diesen Bericht schließt sich eine
Wechselrede. Mit der Dritten Lesung ist die Abstimmung verbunden. Bei den
meisten Gesetzen genügt die Anwesenheit eines Drittels der Mitglieder und
eine einfache Stimmenmehrheit. Nur bei Gesetzen, die auf eine Verfassungsänderung
abzielen, ist die Anwesenheit von mindestens 83 Nationalraten und eine
Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Das vom Nationalrat beschlossene Gesetz
gelangt durch die Vennittlung des Bundeskanzlers an den Bundesrat. Dieserkann
binnen acht Wochen gegen den Beschluß des Nationalrates Einspruch
erheben. Beschließt aber der Nationalrat bei Anwesenheit der Hälfte
seiner Mitglieder das Gesetz noch einmal, dann erlischt das Einspruchsrecht des
Bundesrates. Wird das Gesetz vom Bundesrat unverändert angenommen, dann
erfolgt die Beurkundung und Kundmachung im Gesetzblatt. Jedes Gesetz muß
die Unterschrift des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers und des
zuständigen Ministers tragen.
Die zur Durchführung des Gesetzes
notwendigen Bestimmungen werden durch Verordnungen eriassen, die der
zuständige Minister herausgibt.
Список литературы
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